Laut Vorstandsbeschluss vom 14.09.2021 gelten ab Montag, den 20. September, folgende 3G-Regeln für den Trainingsbetrieb auf unserer Sportanlage:
* Statusnachweis vor Trainingsaufnahme erforderlich.
* Schüler bis 15 Jahre gelten hierbei immer als getestet, auch ohne Statusnachweis.
* Schüler ab 16 Jahre weisen den Status getestet bitte mit dem Schülerausweis nach.
* Beglaubigter Schnelltest erforderlich/ Selbsttests sind nicht zulässig.
Wir möchten noch einmal betonen, wie wichtig uns die Gesundheit und Unversehrtheit aller Sportler und auch Zuschauer bei uns im Verein sind. Die Impfungen gegen das Coronavirus gelten als wirksames Mittel zur Eindämmung der Pandemie und sollen vor einem schweren Verlauf bei einer Erkrankung mit dem Coronavirus schützen. Wir gehen mit der 3G-Regel konform zu den geltenden Regeln in Nordrhein-Westfalen und bitten um entsprechende Beachtung.
Wer weder geimpft, genesen oder mit den geltenden Nachweisen getestet ist, dem müssen wir aktuell den Zugang zum Kontakttrainingsangebot leider untersagen.